Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Kostenvoranschlag und Preis
2.1 Erstellt die Firma ein Angebot, so bleiben Angebotstexte, Zeichnungen, Muster und
Entwürfe ihr geistiges Eigentum und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht anderweitig
verwendet werden.
Muster stellen immer nur die durchschnittliche Art und Beschaffenheit der Leistung dar,
soweit sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Mustertreue kann nicht
gewährleistet werden bei der Verarbeitung von Überzugsstoffen aus Naturmaterialien,
Rohleinen und ähnlich beschaffenen Stoffen, da diese naturgegebenen Veränderungen unterworfen sind.
2.2 An Preisvereinbarungen und Kostenvoranschläge ist die Firma nur soweit gebunden, als die
Herstellungskosten unverändert bleiben; sie gelten nur für die vereinbarte Stückzahl.
2.3 Teillieferungen sowie Eilaufträge und unrationelle Arbeiten haben eine Preiserhöhung zur Folge.
2.4 Das Auftragsgut ist vom Vertragspartner bindefertig bereitzustellen. Produktionsunterlagen -
hierzu gehören Standbogen, Layout, Werkzeichnungen mit Maßangaben - müssen dem Auftrag
vollständig beigefügt werden; fehlen diese oder sind sie unvollständig, hat der Vertragspartner die
hieraus entstehenden Kosten für Rückfragen, neue Arbeitsvorberei-tungen, Arbeitsunterbrechungen,
etc. zu tragen.
2.5 Die Druckbogen sind vom Vertragspartner kostenlos anzuliefern. Eine Nachprüfung der
Beschaffenheit der Menge findet nicht statt. Abholung durch die Firma wird separat verrechnet.
Vom Vertragspartner beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist der Firma frei Haus zu liefern.
2.6. Bei Buchreparaturen und –restaurierungen kann dem Besteller, soweit dies technisch und
fachlich überhaupt möglich ist, nur ein unverbindlicher Preisrahmen genannt werden. Die
tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Aufwand und dem verbrauchten Material. Der Aufwand und
das benötigte Material werden durch einen Arbeitslaufbogen nachgewiesen.
Der Besteller kann eine Preisgrenze setzen. Wird bei Ausführung der Reparatur eine nicht
unerhebliche Überschreitung des Preisrahmens erkennbar, ist das Einverständnis des Bestellers für
die weitere Durchführung einzuholen. Erteilt der Besteller das Einverständnis nicht, hat er die bisher
entstandenen Reparaturkosten zu bezahlen.
2.7. Bei Arbeiten, die an Sonn- und Feiertagen geleistet werden müssen, gelten folgende
Preiszuschläge: Am Samstag bis 11.00 Uhr geliefert und am Montag ab 9.00 Uhr abgeholt keine
Zuschläge. Am Samstag nach 11.00 Uhr geliefert und am Montag ab 9.00 Uhr abgeholt 10%
Zuschlag. Am Sonntag geliefert und am Monatg nach 9.00 Uhr abgeholt 25 % Zuschlag und am
Sonntag geliefert und am Sonntag abgeholt 50% Zuschlag. Die Zuschläge rechnen sich von
Endverkaufspreis.
3. Lieferung und Leistung
3.1 Anlieferung
Vor der Drucklegung hat sich der Vertragspartner mit der Firma über die technischen Belange zu
besprechen (Vorfalz, Formate, Ausschießen usw.). Insbesondere ist die Laufrichtung aller
Materialien stets so zu wählen, dass sie beim gebundenen Buch parallel zum Rücken liegen. Für
Arbeiten, in denen falschlaufendes Papier vorkommt, übernimmt die Firma keinerlei
Verantwortung. Die Bogen müssen dem Buchbinder gut aufgestoßen, im Winkel geschnitten und
mit markierter Anlage geliefert werden. Jeder Bogen muss Flattermarke, Signatur und
Werkbe-zeichnung tragen. Eine Unterschrift auf einem Lieferschein stellt keinen verbindlichen
Empfangsschein über die Anzahl der gelieferten Bogen dar. Gefalzt gelieferte Bogen (z.B.
Rotationsdruck) müssen sauber aufgestoßen und gebündelt sein. Treten infolge Missachtung dieser
Vorschrift in der Verarbeitung Schwierigkeiten auf, so hat der Vertragspartner die gesamten
Mehrkosten dafür zu übernehmen. Die Druckfarbe auf den Materialien (Inhaltpapier, Überzüge,
Umschläge usw.) muss trocken und scheuerfest sein. Für Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser
Vorschrift entstehen, haftet der Vertragspartner.
Angelieferte Materialien, Papiere und Klischees werden ohne Kontrolle verwendet.
3.2 Klebebindung
Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass selbst bei sachgemäßer Vorgangsweise
durch unvorhersehbare Eigenschaften oder Verunreinigungen des Papiers Klebebindungen
fehlerhaft sein können. Bei Hochglanz- und beschichteten Papiere können wir keine Haltbarkeit
garantieren.
3.2.1 Druckservice
Wir drucken auf Offsetpapieren in verschiedenen Grammturen von 80g/m² bis 120g/m². Fotos und
Bilder können auf diesen Papieren nicht in Fotoqualität ausgedruckt werden. Die Bild- und
Grafik-Daten, aus den verschieden Programmen, müssen zuerst auf 300 dpi abgespeichert werden,
bevor Sie in eine Worddatei eingefügt werden können. Nur dann können wir in einer guten Qualitat
drucken.
3.3 Lieferfristen
Die von der Firma angegebenen Fristen sind unverbindlich, sofern nicht im Einzelfalle ausdrücklich
das Gegenteil vereinbart wird. Sie beginnen in jedem Fall für die gesamte Auslieferung der Arbeit
erst vom Zeitpunkt an zu laufen, in welchem die Firma von seinem Kunden sämtliche für die
Ausführung der Arbeit notwendige Unterlagen und Materialien zur Ausführung erhalten hat.
Werden die Anlieferungsfristen vom Vertragspartner nicht eingehalten, gilt ein vereinbarter
Liefertermin als annulliert.
3.4 Mehr- oder Minderlieferung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Bindequoten bis
zu 5% abzunehmen. Der Prozentsatz erhöht sich bei besonders schwierigen Arbeiten und kleineren
Bindequoten auf 10%. Zu einer Ersatzlieferung ist die Firma nicht verpflichtet. Reichen die
angelieferten Druckbogen nicht aus, um die bestellte Anzahl der Bände fertig zu stellen, so ist die
Firma berechtigt, die unkompletten Exemplare samt den dazugehörigen Decken im entsprechenden
Ausmaß der geleisteten Arbeit in Rechnung zu stellen.
3.5 Ablieferung
Die Ablieferung erfolgt ab Betrieb ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Eigentümers bzw.
Auftraggebers. Transportversicherungen müssen ausdrücklich beantragt werden. Die Verpackung
wird berechnet. Eventuelle Zustellungen der fertigen Bücher an eine Adresse innerhalb des
Produktionsortes erfolgen durch die Firma kostenlos.
4. Mängelrüge - Gewährleistung - Haftung
4.1 Beanstandungen sind nur innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Nach Ablauf
dieser Frist gilt das Auftragsgut als ordnungsgemäß übernommen bzw. abgenommen.
4.2 Werden Mängel gerügt, so ist die Firma nach ihrer Wahl entweder zur Nachbesserung oder zum
Schadenersatz begrenzt bis zur Höhe des Auftragwertes verpflichtet, es sei denn, der Firma fallen
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für Mängel, die auf unrichtige und ungenaue
Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Bestehen bei einem
Teil der erbrachten Leistungen Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung des gesamten
Auftrages.
4.3 Bei quer zum Rücken laufendem Papier, sowie bei gemischtbahnigem Papier, als auch für die
grundsätzliche Beschaffenheit von mitgelieferten Materialien und Werkstoffen kann die Firma
Gewährleistung für die Qualität nicht übernehmen.
4.4 Die Firma haftet für Schäden, die das Auftragsgut während seiner Verweildauer bei der Firma
erleidet, nur so weit, wie dies durch ihre Betriebsversicherung abgedeckt ist. Die
Versicherungssumme ist dem Vertragspartner bekannt zu geben. Wird ergänzender
Versicherungsschutz vereinbart, übernimmt die Kosten hiefür der Vertragspartner.
4.5 Betriebsstörungen durch Höhere Gewalt wie Streiks und Aussperrungen - auch in fremden
Betrieben, von denen Rohmaterialien, die zur Fertigstellung notwendig sind, geliefert werden - ,
Versagen von elektrischem Strom und Gas, Verarbeitungsprobleme aufgrund der Beschaffenheit
des vom Vertragspartner beigestellten Materials befreien von der Einhaltung der vereinbarten
Lieferfristen und Preise, berechtigen aber den Vertragspartner nicht, vom Auftrage zurückzutreten
oder die Firma für den etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
5. Zahlung
5.1 Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 10
Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und
spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder
Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung der Firma vom
Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postweges gerichtlicher Eingaben geht zu Lasten des
Vertragspartners.
5.2 Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung
oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
5.3 Sollten wiederholt Zahlungen verspätet erfolgen, ist eine sofortige Zahlung bei Abholung der
Ware in bar oder per Scheck fällig.
5.4 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Firma berechtigt, nach jeder gelieferten
Einzelleistung Rechnung zu legen.
5.5 Können wir den Auftrag innerhalb von sieben Arbeitstagen erledigen, ist bei der
Auftragsentgegennahme der vereinbarte Betrag in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Benötigen
wir länger, ist Vorkasse in Höhe von 50 % der Rechnung zu leisten.
5.6 Im Falle des Verzuges gelten - unbeschadet übersteigender Schaden-ersatzansprüche – Zinsen
und Zinseszinsen in der Höhe von 5% bei Privatkunden bzw. 8 % bei Unternehmern über der
jeweiligen Leitzinssatz der Deutschen Bundesbank ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
5.7 Mahnspesen und die damit in Verbindung stehenden weiteren Kosten - auch außergerichtlicher
anwaltlicher Tätigkeit - gehen zu Lasten des Vertragspartners.
5.8 Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer aus jedwedem Rechtsgrund gegen
den Käufer zustehen, behält sich die Firma das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
6. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz der Firma.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder
anfechtbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen, dass der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.
Wilhelmshaven, 01. Dezember 2011
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